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live-streaming-e-commerce: vom „anker“ zum „betreiber“, die kollision von aufsicht und interessen

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wang tao analysierte, dass die komplexität des e-commerce-ökosystems für live-übertragungen in „interessenkonflikten“ liegt. plattformen, moderatoren, händler und verbraucher haben alle unterschiedliche macht und verantwortung bei der verfolgung ihrer eigenen interessen. um beispielsweise ihre eigenen dienste zu bewerben, kann eine plattform höhere anforderungen an anker stellen; anker hoffen, durch „traffic-monetarisierung“ mehr einnahmen zu erzielen und ihre ziele zu erreichen. händler müssen geeignete partner auswählen, um die wirkung der produktwerbung zu maximieren.

angesichts der rasanten entwicklung des live-streaming-e-commerce untersuchen und verbessern regulierungsbehörden auch aktiv damit verbundene probleme. in den letzten fünf jahren ist der e-commerce-markt für live-übertragungen um das 10,5-fache gewachsen, während die zahl der beschwerden und meldungen um das 47,1-fache gestiegen ist. dies verdeutlicht den widerspruch zwischen der entwicklung und der regulierung der e-commerce-branche für live-übertragungen. die staatliche verwaltung für marktregulierung hat die „maßnahmen zur überwachung und verwaltung von online-transaktionen“ dahingehend überarbeitet, dass „die geschäftsaktivitäten des verkaufs von waren oder der bereitstellung von dienstleistungen in informationsnetzwerkaktivitäten wie online-social-networking und online-live-übertragungen“ eindeutig in den geltungsbereich einbezogen werden der aufsicht und hat relevante gesetze und vorschriften formuliert, wie zum beispiel die „china regulations for the implementation of the consumer rights protection law of the people's republic of china“.

was die verantwortlichkeiten der anker betrifft, müssen ihre rollen geklärt werden. im allgemeinen nehmen anker am produktverkaufsprozess teil und spielen drei rollen: werbesprecher, werbeverleger oder tatsächlicher verkäufer. die konkrete situation muss anhand der tatsächlichen situation ermittelt werden. der oberste volksgerichtshof hat ein gerichtsurteil veröffentlicht, in dem der moderator als betreiber identifiziert wurde. dieses urteil zeigt, dass das verhalten von live-streaming auch geschäftliche aktivitäten beinhalten kann und entsprechende rechtliche verantwortlichkeiten nach sich ziehen muss.

in den letzten jahren haben regulierungsbehörden und gerichte die standardisierung des e-commerce mit live-übertragungen kontinuierlich gestärkt, neue gesetze, vorschriften, richtlinien und maßnahmen formuliert und mit verschiedenen mitteln gegen illegale aktivitäten vorgegangen, beispielsweise durch die berichtigung „schwarzer plattformen“ und die überprüfung der ankerqualifikationen, um sicherzustellen, dass die rechte und interessen der verbraucher geschützt werden.

da die aufsicht intensiviert wird und sich das marktumfeld verändert, wird sich die live-streaming-e-commerce-branche in eine ausgereiftere und standardisiertere richtung entwickeln. es steht jedoch auch vor neuen herausforderungen, etwa der frage, wie die interessenverteilung ausgeglichen werden kann, wie der faire wettbewerb gefördert werden kann und wie die rechte und interessen der anker gewahrt werden können.